Samstag, 27. Juli 2024

Viele werden schon bei der Wahl der Ausbildung mit einem Auge darauf schielen, wie viel sie damit verdienen können. Das kann je nach gewähltem Beruf ganz schön variieren – und je nach Ausbildungsbetrieb auch.

»Gehört der Betrieb einem Arbeitgeberverband an, der mit einer Gewerkschaft einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, dann gelten die tarifvertraglichen Regeln zur Ausbildungsvergütung«, erklärt Petra Timm, Pressesprecherin von Randstad Deutschland.

»Aber selbst wenn das nicht der Fall ist, darf diese Ausbildungsvergütung nicht mehr als 20 Prozent unter dem liegen, was im Tarifvertrag für diese Branche geregelt ist und keinesfalls die Mindestvergütung unterschreiten.« Aber sollte man die Wahl der Ausbildung vom Geld abhängig machen? Unwichtig ist das Thema sicher nicht.

Jedoch ist es für Schulabgänger ratsam, sich in erster Linie für einen Beruf zu entscheiden, der ihren Stärken und Interessen entspricht. Denn auch eine gut bezahlte Ausbildung will erst einmal durchgehalten und abgeschlossen sein – und andersherum ist die Prüfung in einer weniger gut bezahlten Ausbildung nicht das Ende der Karriereleiter.

Im Gegenteil: Mögliche Fort- und Weiterbildungen erweitern hier mit der Zeit die finanziellen Möglichkeiten. Reicht die Ausbildungsvergütung im erträumten Beruf übrigens nicht für den Lebensunterhalt aus, müssen zunächst einmal die Eltern weiter dafür aufkommen. Ist ihnen das nicht möglich, so können Auszubildende bei der Agentur für Arbeit die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. In manchen Fällen kommt auch Schüler-BAföG in Betracht. (txn)